Auf Initiative der CSU-Fraktion setzt die interfraktionelle Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung (IAGEB) im Bayerischen Landtag das Fördermodell der Erwachsenenbildung von 2026 an neu auf: So sollen die Vielfalt der Erwachsenenbildung in Bayern erhalten und alle Träger bestmöglich unterstützt werden. Alle Anbieter von Erwachsenenbildung, die durch das Gesetz institutionell gefördert werden, erhalten künftig einen jährlichen Sockelbetrag von 100.000 Euro. Die weiteren Fördermittel werden entsprechend der erbrachten Bildungsleistungen ausgezahlt. 40 Prozent davon entfallen auf die gehaltenen Doppelstunden und jeweils 30 Prozent auf die Zahl der anwesenden Teilnehmer und der durchgeführten Veranstaltungen. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, Angebote zu fördern, die möglichst viele und verschiedenste Bevölkerungsgruppen erreichen. Die Angebote sollen zudem überall in Bayern verfügbar und für alle Träger umsetzbar sein. Der entsprechende Gesetzentwurf aller demokratischen Fraktionen wird heute im Landtag eingereicht und soll im April in Erster Lesung im Plenum beraten werden.
Dazu Dr. Ute Eiling-Hütig, Vorsitzende der interfraktionellen Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung:
„Mit dieser Regelung sichern wir dauerhaft die Pluralität der Erwachsenenbildung in Bayern. Wir wollen damit gerade auch die kleineren Träger ermutigen und unterstützen, ihr Angebot weiter auszubauen. Die neue Gewichtung der Förderkriterien rückt besonders die Teilnehmer in den Mittelpunkt. Dadurch möchten wir kreative und innovative Formate fördern, um mit neuen Themen auch bildungsfernere Gesellschaftsschichten zu erreichen und für die Erwachsenenbildung zu gewinnen. Wir freuen uns sehr über diesen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, die Erwachsenenbildung institutionell zu fördern.“