Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

03.07.2025

Der Bayerische Landtag hat am 02. Juli 2025 die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen. Die Änderungen treten am 16. Juli 2025 in Kraft und werden am Vortag im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Innenminister Joachim Herrmann betonte, dass mit dieser Gesetzesänderung wichtige Weichen für die Zukunft unserer Feuerwehren gestellt wurden. Rund 320.000 der etwa 328.000 Feuerwehrdienstleistenden in Bayern sind ehrenamtlich tätig – ihr Engagement ist unverzichtbar. Um dieses große ehrenamtliche Potenzial dauerhaft zu sichern, werden die Rahmenbedingungen stetig verbessert und an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Ein zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst von 65 Jahren auf das gesetzliche Renteneintrittsalter (derzeit 67 Jahre).
Damit wird der gestiegenen Lebenserwartung sowie der verbesserten Fitness vieler über 60-jähriger Rechnung getragen.

Weitere Änderungen:

  • Einführung einer Entschädigung für Ausbilder auf Standort- und Kreisebene
  • Neuerungen zum Kostenersatz bei Fehlalarmen durch eCall-Notrufe
  • Datenschutzrechtliche Grundlage für Bildaufzeichnungen durch Drohnen und Löschroboter

Alle beteiligten Ausschüsse haben der Gesetzesänderung einstimmig und ohne Änderungen zugestimmt – ein starkes Zeichen der breiten Unterstützung für die Reform.

Einen Überblick über die wesentlichen Inhalte finden Sie auf der Website des Bayerischen Innenministeriums: https://www.stmi.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/